Auszug aus FUNKENFLUG - Plattform Mobilfunk Hohenlohe-Franken

Schreiben an den lieben Nachbarn, der Mobilfunkantennen auf sein Dach/Grundstück montieren lassen will....

Meistens sind sich Gebäude- oder Grundstücksbesitzer nicht bewusst, dass erstens: die Verträge mit Mobilfunkbetreiber nur einseitig - nämlich von der Mobilfunkfirma - gekündigt werden können und das bei Laufzeiten von 20-30 Jahren, und dass zweitens: unter Umständen für den Vermieter ein unkallkulierbares Haftungsrisiko besteht, sollte von den Mobilfunkantennen ein Schaden (Personen- oder Vermögensschaden [Wertminderung von Imobilien]) verursacht werden.

Mit nachfolgendem Text an den Vermieter, der natürlich an die Gegebenheiten angepasst werden muss, baut man vor....

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(Genaue Bezeichnung des Absenders, alle Personen aufführen, dieunterschreiben)

Absender
Straße
PLZ Ort / Datum

Mit Einwurfeinschreiben

Herrn/Frau/Firma(Genaue Bezeichnung und Anschrift)

Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück (StraßeHausnummer - genaue Bezeichnung)

Sehr geehrte Frau oder Sehr geehrter Herr oderSehr geehrte Damen und Herren (bei Firmen),

Sie beabsichtigen, auf dem oben bezeichneten Grundstück eine Mobilfunksendeanlage errichten zu lassen (oder Sie haben auf dem obenbezeichneten Grundstück eine Mobilfunksendeanlage errichten lassen).Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin dieses Grundstückes. DerEigentümer eines Grundstückes haftet gegenüber Dritten für die Schäden,die von seinem Grundstück ausgehen. Ich fühle mich durch dieMobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück beeinträchtigt.Hiermit mache ich oder machen wir Sie als Grundstückseigentümer/in füralle Schäden, die im Zusammenhang mit der errichtetenMobilfunksendeanlage(n) oder mit der beabsichtigten Errichtung einerMobilfunksendeanlage(n) entstehen,haftbar undmelde oder melden dem Grunde nach Schadenshaftungsansprüche gegen Siean.Ich gehe oder Wir gehen davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin alsMieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw.freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interesse weise ich oderweisen wir Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf IhreHaftungsverpflichtung mir oder uns gegenüber hat und grundsätzlich Siemir oder uns gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichendieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos.Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarteHaftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunstenauswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist,Schadensersatzzahlungen zu leisten. Ich bitte oder Wir bitten Sie daher,sowohl in meinem oder unserem wie auch in Ihrem eigenen Interesse, sichvon der Mieterin/Betreiberin der Mobilfunksendeanlage bestätigen zulassen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind,mit denen Sie von Ihrer Haftungsverpflichtung tatsächlich freigestelltwerden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent)oder im Extremfalle nicht mehr existent (Liquidation/Löschung imHandelsregister) ist.Sollte die Mieterin diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Siesich von ihr eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlungen aus ihremeigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wertdarauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhandvon Belegen erläutert, inwieweit dann noch dem Anteil des bilanziertenEigenkapitals auf der Passivaseite auf der Aktivaseite veräußerbareAnlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögensgegenüberstehen.Vorsorglich weise ich oder weisen wir Sie darauf hin, dass es sich beiIhrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit demFirmenvermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich imEigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichenHaftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistischeMöglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihremgesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.Grundsätzlich rate ich oder raten wir Ihnen, zunächst ausschließlich inIhrem eigenen Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und IhresVertrauens das gesamte bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsriskioabschätzen zu lassen.A Bei bestehenden Anlagen:Durch die auf Ihrem Grundstück errichtete Sendeanlage fühle ich michoder fühlen wir uns in erheblichem Maße beeinträchtigt. Bei mir oder unssind seit der Errichtung der Mobilfunksendeanlage folgende Symptome, dieich im Zusammenhang mit der Sendeanlage sehe, aufgetreten: z.B.:

Kopfschmerzen, Nervosität, Konzentrationsschwächen und Gedächtnisschwund, Tinnitus (Ohrgeräusche), Schlafstörungen, nächtliche Schweißausbrüche, Alpträume, Schwindelgefühl Veränderungen im Herz-Kreislaufbereich, Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, häufige Infektanfälligkeit, Immundefizite, Sehstörungen, Allergische Reaktionen, (usw., bitte genaue Beeinträchtigungen angeben, ggf. ergänzen, soweit unzutreffend, löschen)

Ich befinde mich in ärztlicher Behandlung. Ein zeitlicher Zusammenhang meiner Beeinträchtigungen mit der Errichtung der Sendeanlage kann hergestellt werden (ggf. ergänzen, soweit unzutreffend, löschen).Weiter melde ich an, dass folgende weitere Schäden, die ich auf dieMobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück zurückführe, eingetreten sind: z.B.: Verlust des Arbeitsplatzes / berufliche Existenz Schulwechsel des Kindes ...... und damit verbundene Mehraufwendungen Schulschwierigkeiten des Kindes ....... und "Verlust von Schuljahren" Entwicklungsprobleme des Kindes .................... Autounfall infolge von Schlafmangel usw.(ggf. ergänzen, soweit unzutreffend, löschen)oder B Bei noch nicht bestehenden oder noch nicht sendenden Anlagen: Ich befürchte oder Wir befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen.Gleichzeitig melde ich oder melden wir einen möglichen merkantilen Grundstücksschaden und/oder Mietschäden an.Ich mache oder Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bereits eineReihe von deutlichen Hinweisen zur Schädigung von biologischen Systemendurch die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung gibt. DieGrenzwerte für den Mobilfunkbetrieb in Deutschland für dieniederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung beruhen nicht aufabschließenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich dergepulsten, sondern überwiegend aus dem Bereich der ungepulsten, deranalogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Es ist gängiger Standder Wissenschaft, dass die Auswirkungen der niederfrequent gepulstenHochfrequenzstrahlung auf biologische Systeme gänzlich andere sind alsdie der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Gerade dieseunterschiedlichen Auswirkungsmuster werden bei der medizinischenBehandlung gezielt eingesetzt (s. Prof. Dr. Enders bei der gemeinsamenAnhörung zum Thema Mobilfunk am 24. Januar 2002 der Ausschüsse für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innenausschusses desHessischen Landtages).Die derzeitigen thermischen Sicherheitswerte in Deutschland (es gibtkeine Vorsorgegrenzwerte in Deutschland im Gegensatz zu andereneuropäischen oder asiatischen Staaten) für die niederfrequent gepulsteHochfrequenzstrahlung des Mobilfunks beruhen somit lediglich auf einerUngefährlichkeitsvermutungauf der Basis der Erkenntnisse aus dem Bereich der ungepulsten analogenHochfrequenzstrahlung.Der derzeitige Stand der Wissenschaft lässt eine gesicherte Bewertungder Mobilfunktechnologie in Bezug auf die gesundheitlicheUnbedenklichkeit nicht zu. Es gibt allerdings zunehmend konsistenteHinweise auf die schädigende Wirkung der niederfrequent gepulstenHochfrequenzstrahlung, die von Ihrem Grundstück ausgeht bzw. ausgehenkann. Hierbei verweise ich auf die dem Hessischen Landtag schriftlichvorliegenden Stellungnahmen zur Anhörung am 24. Januar 2002,insbesondere von:

Prof. Dr. Volger, Bad Münstereifel Nr. 2
Prof. Dr. Käs, Pfaffenhofen Nr. 5
Dr. von Klitzing, Lübeck Nr. 6
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Nr. 14
Prof. Dr. Frentzel-Beyme, Bremen Nr. 18
Dr. Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover Nr. 21

Bei der Anhörung im Hessischen Landtag waren auch die Mobilfunkbetreiberanwesend. Die vorgenannten Stellungnahmen sind somit auch im Besitz derMobilfunkbetreiber und können Ihnen problemlos von Ihrer Mieterin/ IhremMieter übersandt werden.Weiter mache ich oder machen wir Sie darauf aufmerksam, dass durch dieHinzufügung einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung auf Ihrem Grundstückggf. der Versicherungsschutz Ihrer Gebäudeversicherung und insbesonderevermutlich der Haftungsschutz Ihrer Grundstückshaftpflichtversicherunggefährdet oder gar ausgesetzt ist. Auch hier bitte ich oder bitten wirSie, nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, um eine Überprüfung,damit Sie dann, wenn Haftungsschäden, gleich welcher Art, eintreten, Siedann dies auch begleichen können, soweit das eigene Vermögen hierfürnicht ausreicht.Sobald der Nachweis von Schädigungen wissenschaftlich erbracht ist,werde ich oder werden wir dann den mir entstandene oder unsentstandenen Schaden, auch rückwirkend, Ihnen gegenüber beziffern.Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Schadenshaftungneben dem Ersatz von materiellen Schäden auch Schmerzensgeldforderungenumfassen kann.(Bei Anlagen, die in Betrieb sind, s. A)Der Krankenkasse und .............................(ggf. Arbeitgeber bei immer wieder auftretenden Krankheiten -Lohnfortzahlung) habe ich eine Kopie des Schreibens zur Dokumentation der dortaufgelaufenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Mobilfunksendanlageentstanden sind, entstanden sein können oder entstehen werden,übersandt.Mit freundlichen GrüßenVorname Name, Datum(Vornamen und Name getrennt ergänzen und Datum handschriftlich wie imKopf)

Quelle/Informant(in): Herr Rudolph, BI Omega, Ettlingen

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