Beispiele zu Ortsteilgestaltungssatzung / Bauleitplanung

Auszug aus der Ortgestaltungssatzung von Seeshaupt

UMTS-Sendeanlagen Habichtswald

Bebauungsplan Sende-Anlagen Staffelstein

Bauleitplanung Deiningen (pdf, 109 kB)

Aus den Beispielen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden, diese dienen nur zur Anregung. Im Bedarfsfall empfehlen wir Kontakt zu den genannten Gemeindeverwaltungen.

 

Auszug aus RISIKO MOBILFUNK - Funkenflug Initiativgruppe 74583 Rot am See, (c) 2004
www.funkenflug1998.de,
info@funkenflug1998.de

(übernommen von der Bürgerwelle)

Auszug aus der Ortgestaltungssatzung von Seeshaupt

Der Auszug dient der Gestaltung und Formulierung einer vor Ort zu entwickelnden Ortgestaltungssatzung. Es können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Bayerische Bürgerwelle Franz Harbers

§5 FUNKEMPFANGS- UND SENDEANLAGEN

Hinweis:

Zu Funkempfangs- und Sendeanlagen gehören Radio- und Fernsehantennenanlagen. Satellitenempfangsanlagen, sowie alle weiteren Anlagen mit Ausnahme von Mobilfunkübertragungsanlagen die dem Empfang und der Sendung von elektromagnetischen Wel­len dienen.

  1. Funkempfangs- und Funksendeanlagen sind bei vergleichbarer Empfangsqualität unterhalb der Dachhaut oder aber im Bereich unterhalb der Traufe zu setzen. Soweit dies nicht möglich ist, können sie bis zu 2.00 m über Dach montiert werden.

  2. Bei Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten sind Funkempfangsanlagen als Ge­meinschaftsanlage zusammenzufassen.

  3. Übertragungsanlagen sonstiger Art, wie z.B. Telefonkabel und Stromversorgungsanla­gen sind innerhalb der Siedlungsbereiche unterirdisch zu verlegen.

§6 MOBILFUNKÜBERTRAGUNGSSTATIONEN, SOLAR- UND WINDKRAFTANLAGEN

  1. Die Errichtung, von Mobilfunkübertragungsstationen innerhalb der Siedlungsbereiche ist unzulässig.  

  2. Die Errichtung von Mobilfunkübertragungsstationen im sonstigen Gemeindegebiet ist nur innerhalb des im Flächennutzungsplan dargestellten Standortes zulässig.

  3. Die Gestaltung der Mobilfunkübertragungsstationen und die Masthöhen sind den Be­langen des Orts- und Landschaftsbildes unterzuordnen.

  4. Windkraftanlagen sind innerhalb von Siedlungsbereichen unzulässig.

  5. Die Standorte für die Errichtung von Windkraftanlagen sind einvernehmlich mit der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde festzulegen.

  6. Freistehende Solaranlagen sind unzulässig.

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HNA online 10-07-05

UMTS: Ja, aber ...

Habichtswald. Um mögliche Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch
UMTS-Sendeanlagen in ihrem Gebiet zu minimieren, zieht die Gemeinde
Habichtswald alle ihr zur Verfügung stehenden Register. Gleich drei
einstimmig gefasste Beschlüsse zur Gesundheitsvorsorge hat die
Gemeindevertretung am Freitagabend im Ehlener Dorfgemeinschaftshaus gefasst,
wo knapp 20 Zuhörer die öffentliche Sitzung verfolgten.

Die Quintessenz vorab: Der Gemeindevorstand unterstützt Mobilfunkbetreiber
bei der Suche nach geeigneten Standorten für Sendemasten unter der
Bedingung, dass die hochfrequente elektromagnetische Strahlung in
Wohngebieten auf ein Minimum reduziert bleibt und dies in einer von einem
unabhängigen Institut zu überprüfenden Immissionsprognose dargelegt wird.
Angestrebt wird eine Versorgung des Gemeindegebiets durch Sendeanlagen
außerhalb der Siedlungsbereiche.

Beschlossen wurde zunächst die Aufstellung eines Bebauungsplans für das
gesamte Gemeindegebiet zur planungsrechtlichen Steuerung von
Mobilfunkstandorten. Damit sollen als Alternative zu Sendeanlagen in
direkter Ortsnähe entfernter gelegene so genannte Positivstandorte
ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan verhindert jedoch keine Installation
neuer Mobilfunkmasten, solange er sich im Aufstellungsverfahren befindet und
somit ohne Rechtskraft ist.

Deshalb Beschluss Nummer zwei, der auf einen Eilantrag des Gemeindevorstands
zurückgeht: Mit sofortiger Wirkung gilt eine Veränderungssperre. Sie soll
möglichen Wildwuchs von Masten verhindern und sperrt deren Errichtung für
die Dauer der Planungszeit.

Auch eine zweite Eilvorlage der Verwaltung fand die volle Unterstützung des
Gemeindeparlaments. Festgesetzt wurde ein Vorsorgewert. Im Gegensatz zum
bundesweit gültigen Grenzwert für die Leistungsflussdichte hochfrequenter
elektromagnetischer Strahlen im UMTS-Bereich von 10 000 Milliwatt (mW) pro
Quadratmeter legte die Gemeinde einen eigenen Vorsorgewert von einem
mW/Quadratmeter für besiedelte Bereiche fest. Verbindlich gilt dieser jedoch
nur für Grundstücke im Gemeindeeigentum.

Dass das Gesundheitsvorsorgekonzept der Gemeinde greifen kann, setzt deshalb
die Bereitschaft privater Grundstückseigentümer voraus, nicht kritiklos und
ohne Rücksprache mit der Verwaltung Verträge mit Mobilfunkbetreibern
abzuschließen, wurde ausdrücklich betont.

Bürgermeister Wolfgang Aßhauer würdigte ebenso wie Sprecher beider
Fraktionen das große Engagement der Initiative Bürgerwelle. In den
vergangenen vier Wochen sei gemeinsam viel für die Gemeinde erreicht worden.
Ziel sei gewesen, "ein Übel, das wir nicht verhindern können, möglichst
klein zu halten".

Wenn es in bevorstehenden Verhandlungen mit Mobilfunkbetreibern gelingt,
Standorte für UMTS-Mobilfunk außerhalb der Habichtswalder Wohnbebauung mit
minimierten Elektrosmogwerten zu bekommen, "haben wir mehr erreicht als die
meisten Gemeinden in unserer Nachbarschaft", sagte Aßhauer. (PBB) E SEITE 7

 

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Fränkischer Tag  21.07.2005
 

 Gesundheitsrisiken minimieren“
 Stadtrat beschloss Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Sende-Anlagen“


 Bad Staffelstein. Zeit gewinnen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren –
 so umriss Zweiter Bürgermeister Jürgen Kohmann das Ziel: Einmütig
 beschloss der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes
 „Sende-Anlagen“. Im ganzen Stadtgebiet sollen Gebiete ausgewiesen
 werden, in denen Mobilfunkanlagen nicht zulässig sind.

 Von Stefan Zopf

 Damit wurde es nämlich möglich, eine Satzung für eine Veränderungssperre
 zu erlassen, die darauf abzielt, dass für die Dauer von zwei Jahren
 keine Mobilfunkanlagen errichtet werden dürfen. Auch dieser
 Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wurde einstimmig angenommen.
 Unter bestimmten (nicht genannten) Voraussetzungen kann diese Frist auf
 vier Jahre verlängert werden.

 Wie Bürgermeister Georg Müller erklärt hatte, haben die
 Mobilfunkbetreiber die Stadt Bad Staffelstein inzwischen über vorhandene
 und geplante Mobilfunk-Standorte im Stadtgebiet informiert.

 Aktuelle Standorte befinden sich demnach, wie geschäftsführender Beamter
 Dietmar Zwillich erläuterte, in der Bahnhofstraße 72a (Netzbetreiber
 sind T-Mobile und Vodafone), in der Auwaldstraße 8 (Vodafone, Eplus und
 O2) und am Dornig (T-Mobile). Während Vodafone derzeit keine weiteren
 Sende-Anlagen plant, wollen eventuell T-Mobile noch vier (bei Post,
 Kaiser-Porzellan, im Umgriff des Autohauses Opel-Gerstner und in
 Richtung Friedhof, Termin unbekannt) sowie e-plus (im Jahr 2006) und O2
 (2007) noch jeweils eine zusätzliche Station (an noch nicht bekannten
 Standorten) errichten.

 Durch die Bauleitplanung habe die Stadt Bad Staffelstein „einige
 rechtliche Möglichkeiten, auf die Planung weiterer Standorte Einfluss zu
 nehmen“, meinte Zweiter Bürgermeister Kohmann. „Die Österreicher haben
 es uns vorgemacht, dass Mobilfunk auch mit niedrigerer Strahlenbelastung
 möglich ist.“

 Grenzwerte in vernünftige Bahnen lenken

 Es gehe auch nicht darum, den Mobilfunk ganz abzuschaffen, sondern die
 Grenzwerte in vernünftige Bahnen zu lenken, bestätigte Stadtrat Werner
 Freitag: „Wir sind für die Gesundheit der Bürger zuständig!“ Peter Kelke
 plädierte deshalb dafür, die Unternehmen darauf hinzuweisen, „diese
 Strahlenbelastung zurückzuführen und Rücksicht auf die Bevölkerung zu
 nehmen“. Und Bürgermeister Müller wollte dafür auch den deutschen Staat
 in die Pflicht nehmen.

 Hans Bramann erachtete es als rechtlich sehr schwierig und bedenklich,
 „wegen dieser Anlagen einen Bebauungsplan über das ganze Stadtgebiet zu
 stülpen und andere Bebauungspläne zu verdrängen“. Er sah keine
 rechtliche Grundlage dafür und bezweifelte, dass die
 Rechtsaufsichtsbehörde dies mit trägt, sprach sich aber dafür aus, dem
 Vorschlag der Verwaltung zu folgen, „weil sonst gar nichts passiert“.

 Für Bürgermeister Müller stand es ohnehin außer Frage, dass dies nur
 eine politische Entscheidung sein könne. Schließlich setzte der
 Stadtrat, mit den Beschlüssen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
 „Sende-Anlagen“ und dem Erlass einer Satzung für eine
 Veränderungssperre, das von Walter Mackert geforderte Signal.
 

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©   Netzwerk Risiko Mobilfunk  -  06.01.2006