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Der
Auszug dient der Gestaltung und Formulierung einer vor Ort zu
entwickelnden Ortgestaltungssatzung. Es können daraus keine
Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Bayerische
Bürgerwelle Franz Harbers
§5
FUNKEMPFANGS- UND SENDEANLAGEN
Hinweis:
Zu Funkempfangs- und Sendeanlagen
gehören Radio- und Fernsehantennenanlagen. Satellitenempfangsanlagen,
sowie alle weiteren Anlagen mit Ausnahme von Mobilfunkübertragungsanlagen
die dem Empfang und der Sendung von elektromagnetischen Wellen dienen.
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Funkempfangs-
und Funksendeanlagen sind bei vergleichbarer Empfangsqualität
unterhalb der Dachhaut oder aber im Bereich unterhalb der Traufe
zu setzen. Soweit dies nicht möglich ist, können sie bis zu 2.00
m über Dach montiert werden.
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Bei
Gebäuden mit mehreren Nutzungseinheiten sind Funkempfangsanlagen
als Gemeinschaftsanlage zusammenzufassen.
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Übertragungsanlagen
sonstiger Art, wie z.B. Telefonkabel und Stromversorgungsanlagen
sind innerhalb der Siedlungsbereiche unterirdisch zu verlegen.
§6
MOBILFUNKÜBERTRAGUNGSSTATIONEN,
SOLAR- UND WINDKRAFTANLAGEN
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Die
Errichtung, von Mobilfunkübertragungsstationen innerhalb der
Siedlungsbereiche ist unzulässig.
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Die Errichtung von Mobilfunkübertragungsstationen
im sonstigen Gemeindegebiet ist nur innerhalb des im Flächennutzungsplan
dargestellten Standortes zulässig.
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Die
Gestaltung der Mobilfunkübertragungsstationen und die Masthöhen
sind den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes unterzuordnen.
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Windkraftanlagen sind innerhalb von
Siedlungsbereichen unzulässig.
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Die Standorte für die Errichtung von
Windkraftanlagen sind einvernehmlich mit der Gemeinde und der
Genehmigungsbehörde festzulegen.
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Freistehende Solaranlagen
sind unzulässig.
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HNA online 10-07-05
UMTS: Ja, aber ...
Habichtswald. Um mögliche Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung
durch
UMTS-Sendeanlagen in ihrem Gebiet zu minimieren, zieht die Gemeinde
Habichtswald alle ihr zur Verfügung stehenden Register. Gleich drei
einstimmig gefasste Beschlüsse zur Gesundheitsvorsorge hat die
Gemeindevertretung am Freitagabend im Ehlener Dorfgemeinschaftshaus gefasst,
wo knapp 20 Zuhörer die öffentliche Sitzung verfolgten.
Die Quintessenz vorab: Der Gemeindevorstand unterstützt
Mobilfunkbetreiber
bei der Suche nach geeigneten Standorten für Sendemasten unter der
Bedingung, dass die hochfrequente elektromagnetische Strahlung in
Wohngebieten auf ein Minimum reduziert bleibt und dies in einer von einem
unabhängigen Institut zu überprüfenden Immissionsprognose dargelegt wird.
Angestrebt wird eine Versorgung des Gemeindegebiets durch Sendeanlagen
außerhalb der Siedlungsbereiche.
Beschlossen wurde zunächst die Aufstellung eines Bebauungsplans für das
gesamte Gemeindegebiet zur planungsrechtlichen Steuerung von
Mobilfunkstandorten. Damit sollen als Alternative zu Sendeanlagen in
direkter Ortsnähe entfernter gelegene so genannte Positivstandorte
ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan verhindert jedoch keine Installation
neuer Mobilfunkmasten, solange er sich im Aufstellungsverfahren befindet und
somit ohne Rechtskraft ist.
Deshalb Beschluss Nummer zwei, der auf einen Eilantrag des Gemeindevorstands
zurückgeht: Mit sofortiger Wirkung gilt eine Veränderungssperre. Sie soll
möglichen Wildwuchs von Masten verhindern und sperrt deren Errichtung für
die Dauer der Planungszeit.
Auch eine zweite Eilvorlage der Verwaltung fand die volle Unterstützung des
Gemeindeparlaments. Festgesetzt wurde ein Vorsorgewert. Im Gegensatz zum
bundesweit gültigen Grenzwert für die Leistungsflussdichte hochfrequenter
elektromagnetischer Strahlen im UMTS-Bereich von 10 000 Milliwatt (mW) pro
Quadratmeter legte die Gemeinde einen eigenen Vorsorgewert von einem
mW/Quadratmeter für besiedelte Bereiche fest. Verbindlich gilt dieser jedoch
nur für Grundstücke im Gemeindeeigentum.
Dass das Gesundheitsvorsorgekonzept der Gemeinde greifen kann, setzt deshalb
die Bereitschaft privater Grundstückseigentümer voraus, nicht kritiklos und
ohne Rücksprache mit der Verwaltung Verträge mit Mobilfunkbetreibern
abzuschließen, wurde ausdrücklich betont.
Bürgermeister Wolfgang Aßhauer würdigte ebenso wie Sprecher beider
Fraktionen das große Engagement der Initiative Bürgerwelle. In den
vergangenen vier Wochen sei gemeinsam viel für die Gemeinde erreicht worden.
Ziel sei gewesen, "ein Übel, das wir nicht verhindern können, möglichst
klein zu halten".
Wenn es in bevorstehenden Verhandlungen mit Mobilfunkbetreibern gelingt,
Standorte für UMTS-Mobilfunk außerhalb der Habichtswalder Wohnbebauung mit
minimierten Elektrosmogwerten zu bekommen, "haben wir mehr erreicht als die
meisten Gemeinden in unserer Nachbarschaft", sagte Aßhauer. (PBB) E SEITE 7
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Fränkischer Tag 21.07.2005
„Gesundheitsrisiken
minimieren“
Stadtrat beschloss Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Sende-Anlagen“
Bad Staffelstein. Zeit gewinnen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren –
so umriss Zweiter Bürgermeister Jürgen Kohmann das Ziel: Einmütig
beschloss der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Sende-Anlagen“. Im ganzen Stadtgebiet sollen Gebiete ausgewiesen
werden, in denen Mobilfunkanlagen nicht zulässig sind.
Von Stefan Zopf
Damit wurde es nämlich möglich, eine Satzung für eine Veränderungssperre
zu erlassen, die darauf abzielt, dass für die Dauer von zwei Jahren
keine Mobilfunkanlagen errichtet werden dürfen. Auch dieser
Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung wurde einstimmig angenommen.
Unter bestimmten (nicht genannten) Voraussetzungen kann diese Frist auf
vier Jahre verlängert werden.
Wie Bürgermeister Georg Müller erklärt hatte, haben die
Mobilfunkbetreiber die Stadt Bad Staffelstein inzwischen über vorhandene
und geplante Mobilfunk-Standorte im Stadtgebiet informiert.
Aktuelle Standorte befinden sich demnach, wie geschäftsführender Beamter
Dietmar Zwillich erläuterte, in der Bahnhofstraße 72a (Netzbetreiber
sind T-Mobile und Vodafone), in der Auwaldstraße 8 (Vodafone, Eplus und
O2) und am Dornig (T-Mobile). Während Vodafone derzeit keine weiteren
Sende-Anlagen plant, wollen eventuell T-Mobile noch vier (bei Post,
Kaiser-Porzellan, im Umgriff des Autohauses Opel-Gerstner und in
Richtung Friedhof, Termin unbekannt) sowie e-plus (im Jahr 2006) und O2
(2007) noch jeweils eine zusätzliche Station (an noch nicht bekannten
Standorten) errichten.
Durch die Bauleitplanung habe die Stadt Bad Staffelstein „einige
rechtliche Möglichkeiten, auf die Planung weiterer Standorte Einfluss zu
nehmen“, meinte Zweiter Bürgermeister Kohmann. „Die Österreicher haben
es uns vorgemacht, dass Mobilfunk auch mit niedrigerer Strahlenbelastung
möglich ist.“
Grenzwerte in vernünftige Bahnen lenken
Es gehe auch nicht darum, den Mobilfunk ganz abzuschaffen, sondern die
Grenzwerte in vernünftige Bahnen zu lenken, bestätigte Stadtrat Werner
Freitag: „Wir sind für die Gesundheit der Bürger zuständig!“ Peter Kelke
plädierte deshalb dafür, die Unternehmen darauf hinzuweisen, „diese
Strahlenbelastung zurückzuführen und Rücksicht auf die Bevölkerung zu
nehmen“. Und Bürgermeister Müller wollte dafür auch den deutschen Staat
in die Pflicht nehmen.
Hans Bramann erachtete es als rechtlich sehr schwierig und bedenklich,
„wegen dieser Anlagen einen Bebauungsplan über das ganze Stadtgebiet zu
stülpen und andere Bebauungspläne zu verdrängen“. Er sah keine
rechtliche Grundlage dafür und bezweifelte, dass die
Rechtsaufsichtsbehörde dies mit trägt, sprach sich aber dafür aus, dem
Vorschlag der Verwaltung zu folgen, „weil sonst gar nichts passiert“.
Für Bürgermeister Müller stand es ohnehin außer Frage, dass dies nur
eine politische Entscheidung sein könne. Schließlich setzte der
Stadtrat, mit den Beschlüssen zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sende-Anlagen“ und dem Erlass einer Satzung für eine
Veränderungssperre, das von Walter Mackert geforderte Signal.
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